Rechtsprechung
BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 50 Abs 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Cool Cassis" - keine Unterscheidungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse (5)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BPatG bestätigt Löschung der Marke Cool Cassis für Süßigkeiten
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Cool Cassis" für Bereich Schokolade und Süßwaren nicht markenfähig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"Cool Cassis" für Bereich Schokolade und Süßwaren nicht markenfähig
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Die Bezeichnung Cool Cassis ist als Marke für Süßigkeiten und Schokolade nicht geeignet
- anwalt24.de (Kurzinformation)
BPatG zum markenrechtlichen Schutz der Bezeichnung Cool Cassis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006"). - BPatG, 13.07.2000 - 25 W (pat) 242/99
Löschung der Marke "COOL-MINT" wegen fehlender Unterscheidungskraft; "COOL-MINT" …
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Die angesprochenen Verbraucher werden deshalb hierin keinen Herkunftshinweis sehen (vgl. PAVIS PROMA BPatG 25 W (pat) 242/99 - COOLMINT; PAVIS PROMA HABM R 1000/07 - 2 v. 17. Oktober 2007 - COOL & FRESH). - EuGH, 12.02.2004 - C-265/00
Campina Melkunie
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Alle Markenbestandteile werden entsprechend ihrem Sinngehalt verwendet und bilden auch in der Gesamtheit keinen neuen, über die bloße Kombination hinausgehenden Begriff (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 Nr. 39 - 41 - BIOMILD).
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08
DeutschlandCard
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Unerheblich für ein sachbezogenes Verständnis der Wortfolge ist ferner, dass sich ihr als solcher nicht entnehmen lässt, worauf eine erfrischende Wirkung beruht bzw. auf welche Art und Weise diese sich in Zusammenhang mit dem jeweiligen Waren äußert, da auch zusammenfassende oberbegriffsartige Ausdrücke und Wortfolgen einen beschreibenden und sachbezogenen Charakter in Bezug auf Waren haben können (vgl. BGH, GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; 2008, 397, 398 Tz. 15 - SPA II; WRP 2009, 960, 962 Tz. 15 - DeutschlandCard). - BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97
Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Unerheblich für ein sachbezogenes Verständnis der Wortfolge ist ferner, dass sich ihr als solcher nicht entnehmen lässt, worauf eine erfrischende Wirkung beruht bzw. auf welche Art und Weise diese sich in Zusammenhang mit dem jeweiligen Waren äußert, da auch zusammenfassende oberbegriffsartige Ausdrücke und Wortfolgen einen beschreibenden und sachbezogenen Charakter in Bezug auf Waren haben können (vgl. BGH, GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt; 2008, 397, 398 Tz. 15 - SPA II; WRP 2009, 960, 962 Tz. 15 - DeutschlandCard). - BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 [Tz. 30, 31] "Henkel"; BGH GRUR 2006, 850 [Tz. 17] "FUSSBALL WM 2006"). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Keine Unterscheidungskraft besitzen Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850 [Tz. 19] "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674 [Tz. 86] "Postkantoor"). - BPatG, 29.10.2009 - 25 W (pat) 39/09
Auszug aus BPatG, 29.09.2010 - 25 W (pat) 186/09
Dieser wird in der angegriffenen Bezeichnung "Cool Cassis" - entsprechend der Senatsentscheidung in der Parallelsache 25 W (pat) 39/09 betreffend die identische Wortfolge "COOL CASSIS" für die Waren "Kaugummi, BubbleGum, Bonbons und Minzpastillen" - auch in Bezug auf die vorliegend maßgeblichen Waren "Schokolade und Schokoladewaren, Marzipan, Kaugummi (nicht für medizinische Zwecke), feine Back- und Konditorwaren" lediglich die schlagwortartige, werbeübliche Beschaffenheitsangabe entnehmen, dass diese einen "erfrischenden, kühlen Johannisbeergeschmack" aufweisen.